AGB für Zimmerbuchungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beherbergung
Lieber Gast,
wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, daß Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Beachten Sie daher die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.
1. Abschluss des Vertrages
Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das/die Zimmer bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt wird/werden. Der Besteller haftet als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch.
Gruppen- und Reiseveranstalter haben die genaue Teilnehmerliste bis drei Wochen vor Ankunft zur Verfügung zu stellen. Eine Änderung der Zimmerzahl plus/minus 10% ist bis drei Wochen vor Anreise kostenlos möglich.
2. An- und Abreise
Ohne anderslautende Abmachung ist der Zimmerbezug nicht vor 14.00 Uhr des Anreisetages möglich. Die Zimmerfreigabe hat bis 11.00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Längeres Verbleiben ist nur nach Rücksprache mit der Rezeption möglich und ist am Vorabend der Rezeption mitzuteilen.
Reservierte Zimmer müssen bis 18.00 Uhr bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann das Hotel über das Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunft vereinbart wurde.
3. Leistungen und Preise
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung. Die vereinbarten Preise sind inklusivpreise. Eine Erhöhung der MWSt. nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Auftragsgebers. Alle Preise gelten in Euro
4. Zahlungen
Für die Reservierung kann das Hotel eine Vorauszahlung von 50% des vereinbarten Preises verlangen. Geht diese Vorauszahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung auf unserem Konto ein, so ist dieses zum Vertragsrücktritt berechtigt und muss unverzüglich mitgeteilt werden.
Wenn zwischen den Partnern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, erfolgt die Zahlung bei Abreise. Sofern eine Vereinbarung über Bezahlung gegen Rechnung getroffen wurde, hat der Besteller die Rechnung spätestens 10 Tage vom Rechnungs-datum an zu begleichen.
5. Rücktritt
Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform erfolgen.
- Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen ist der Individualgast verpflichtet,
bei der Übernachtungsvereinbarung einschließlich Frühstück = 80%
bei der Halbpension = 70%
bei der Vollpension = 60 %
des vereinbarten Preises für die Dauer der Reservierung zu zahlen. Unser Haus ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.
Die entstandenen Ausfallkosten werden in Rechnung gestellt und nach Überweisung erhalten Sie 50% davon in Form einer Gutschrift, den Sie bei einem späteren Zeitpunkt verrechnen können - wir glauben somit eine faire Regelung getroffen zu haben. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung. - für Gruppenreservierungen durch Reiseveranstalter und Reise-büros gelten folgende Abbestellungs- und Umbestellungsfristen
bis 60 Tage vor Ankunft = kostenlose Abbestellung
bis 28 Tage vor Ankunft = Zahlung von 50% des vereinbarten Preises.
wenn später als vier Wochen vor der Ankunft abbestellt wird oder die Teilnehmerzahl gemäß Vereinbarung um mehr als 10% abnimmt, zahlt der Besteller für die betreffenden Anzahl der Teilnehmer 80% des vereinbarten Preises, soweit die betreffenden Zimmer nicht an andere Gäste vermietet werden können. Soweit dem Hotel darüber hinaus aufgrund der Bestellung besondere Kosten entstanden sind, sind diese in voller Höhe vom Besteller zu ersetzen (z.B. Musiker etc.).
6. Haftung
Der Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Hotelier in vollem Umfang für durch sie selbst oder ihrer Gäste verursachte Schäden.
Eine vom Vertrag abweichend Nutzung der überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Hierdurch wird der Anspruch auf das vereinbarte Entgeld nicht gemindert.
Das Hotel behält sich vor, von dem vertrag zurückzutreten. wenn die Erbringung der Leistung durch höhere Gewalt oder Arbeitskampfmaßnahmen unmöglich geworden ist, ohne daß hieraus Schadensersatzansprüche hergeleitet werden können.
Das Hotel haftet für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung in Prospekten sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
Das Hotel haftet nicht für die Leistungen der von ihm vermittelten Hotels.
7. Schlussbestimmungen
Im Kaufmännischen Verkehr sind Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn das Hotel diese schriftlich bestätigt hat.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam sein, so berührt die die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.
Schalkenmehren, im Juni 2005








